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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2009 - 3 M 54/09   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2009 - 3 M 54/09 (https://dejure.org/2009,12108)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.06.2009 - 3 M 54/09 (https://dejure.org/2009,12108)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 3 M 54/09 (https://dejure.org/2009,12108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Funktionslosigkeit von Erhaltungssatzungen; keine Möglichkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Verlust der Bindungswirkung einer Bebauungsgenehmigung bei die Genehmigungsfrage neu aufwerfenden Änderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit von Grundsätzen zu funktionslos werdende Bebauungspläne auf Erhaltungssatzungen i.S.v. § 172 Baugesetzbuch (BauGB); Ersetzbarkeit eines fehlenden Einvernehmens einer Gemeinde in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB; Bindungswirkung einer ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1; ; BauGB § 36 Abs. 2 S. 3; ; BauGB § 172; ; BauGB § 173 Abs. 1; ; LBauO M-V § 71

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit von Grundsätzen zu funktionslos werdende Bebauungspläne auf Erhaltungssatzungen i.S.v. § 172 Baugesetzbuch ( BauGB ); Ersetzbarkeit eines fehlenden Einvernehmens einer Gemeinde in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB; Bindungswirkung einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhaltungssatzung: Einvernehmen der Gemeinde!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 201
  • BauR 2010, 591
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2009 - 3 M 54/09
    Es bleibt offen, ob die Grundsätze, nach denen ein Bebauungsplan funktionslos werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 29.04.1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; BVerwG, B. v. 09.10.2003 - 4 B 85.03), auf Erhaltungssatzungen im Sinne von § 172 BauGB anwendbar sind.

    Dies setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in eine bestimmte Richtung zu steuern (vgl. BVerwG, U. v. 29.04.1977 - 4 C 39, 75 - BVerwGE 54, 5: B. v. 09.10.2003 - 4 B 85.03).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2009 - 3 M 54/09
    Es bleibt offen, ob die Grundsätze, nach denen ein Bebauungsplan funktionslos werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 29.04.1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; BVerwG, B. v. 09.10.2003 - 4 B 85.03), auf Erhaltungssatzungen im Sinne von § 172 BauGB anwendbar sind.

    Dies setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in eine bestimmte Richtung zu steuern (vgl. BVerwG, U. v. 29.04.1977 - 4 C 39, 75 - BVerwGE 54, 5: B. v. 09.10.2003 - 4 B 85.03).

  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79

    Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2009 - 3 M 54/09
    Die Bindungswirkung endet jedoch dann, wenn das Bauvorhaben im Vergleich zum Vorbescheidsverfahren derart verändert wird, dass wegen dieser Änderung die Genehmigungsfrage in bodenrechtlicher Hinsicht erneut aufgeworfen war (vgl. BVerwG, U. v. 04.03.1983 - 4 C 69/79 - BRS 40 Nr. 71).
  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2009 - 3 M 54/09
    Wenn dementsprechend eine Verletzung der Planungshoheit der Gemeinde zu verneinen ist, kann sie sich auch nicht mit Erfolg gegen die gleichwohl erteilte Genehmigung nach § 173 Abs. 1 S. 2 BauGB wenden (vgl. zu § 36 BauGB, BVerwG, B. v. 10.01.2006 - 4 B 48.05 - BauR 2006, 815).
  • BVerwG, 30.10.2008 - 4 B 56.08

    Voraussetzungen für die Versagung einer Baugenehmigung gem. § 172 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2009 - 3 M 54/09
    Dass die Anlage in einem rechtmäßig festgesetzten Erhaltungsgebiet liegt, genügt nicht (BVerwG, B. v. 30.10.2008 - 4 B 56/08 - BauR 2009, 474).
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15

    Bauaufsichtsbehörde; Baugenehmigung; vereinfachtes Verfahren; vereinfachtes

    Ohne Erfolg berufen sich der Beklagte und die Beigeladene demgegenüber auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (v. 2.6.2009 - 3 M 54/09 -, juris Rn. 30 = BauR 2010, 591 = BRS 74 Nr. 233).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

    Auch die Bindungswirkung einer Bebauungsgenehmigung endet jedoch - soweit landesrechtlich nicht anders geregelt - bereits dann, wenn das Bauvorhaben im Vergleich zum Bauvorbescheid derart verändert wird, dass die Änderung die Genehmigungsfrage in bodenrechtlicher Hinsicht neu aufwirft (vgl. OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 2.6.2009 - 3 M 54/09 -, NordÖR 2010, 27 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 34, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 118/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

    Auch die Bindungswirkung einer Bebauungsgenehmigung endet jedoch - soweit landesrechtlich nicht anders geregelt - bereits dann, wenn das Bauvorhaben im Vergleich zum Bauvorbescheid derart verändert wird, dass die Änderung die Genehmigungsfrage in bodenrechtlicher Hinsicht neu aufwirft (vgl. OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 2.6.2009 - 3 M 54/09 -, NordÖR 2010, 27 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 34, m. w. N.).
  • VG Ansbach, 18.06.2021 - AN 17 S 21.00427

    Eilantrag einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Wohnanlage - Wirkung des

    Die Genehmigungsfrage stellt sich dann unter bodenrechtlichen und/oder bauordnungsrechtlichen Aspekten neu, wenn für die neue Nutzung weitergehende Vorschriften gelten als für die alte, aber auch dann, wenn sich die Zulässigkeit der neuen Anlage nach derselben Vorschrift bestimmt, nach dieser Vorschrift aber anders zu beurteilen ist als die frühere (vgl. OVG MV, U.v. 2.6.2009 - 3 M 54/09 - juris Rn. 34 mit Verweis auf BVerwG, B. v. 07.11.2002 - 4 B 64/02 - juris; BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01574

    Keine Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit

    Die Genehmigungsfrage stellt sich dann unter bodenrechtlichen und/oder bauordnungsrechtlichen Aspekten neu, wenn für die neue Nutzung weitergehende Vorschriften gelten als für die alte, aber auch dann, wenn sich die Zulässigkeit der neuen Anlage nach derselben Vorschrift bestimmt, nach dieser Vorschrift aber anders zu beurteilen ist als die frühere (vgl. OVG MV, U.v. 2.6.2009 - 3 M 54/09 - juris Rn. 34 mit Verweis auf BVerwG, B. v. 07.11.2002 - 4 B 64/02 - juris; BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 8).
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